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Verlage und Grosso
Der Grossist kauft die Presseerzeugnisse vom jeweiligen Verleger und verkauft sie als eigenständiger Zwischenhändler an den Einzelhandel in seinem ihm zugewiesenen Auslieferungsgebiet. Hierbei werden vertraglich zwischen Verlag und Grossist sog. Vertriebs- und Verwendungsbindungen vereinbart: Festgelegt werden von Seiten der Verlage insbesondere das Auslieferungsgebiet, die Abgabepreise an den Einzelhandel und die Endverkaufspreise an den Konsumenten sowie die Verpflichtung, die Presseerzeungisse ausschließlich an den Einzelhandel weiterzuveräußern; "Querlieferungen" an andere Grossisten oder über die zugewiesene Gebietsgrenze hinaus sind vertraglich untersagt. Zudem wir der Grossist verpflichtet, gewisse Bedingungen an den Einzelhandel weiterzugeben, wie beispielsweise die festgelegten Erstverkaufstage (EVTs) und den gebundenen Endverkaufspreis.
Grosso und Einzelhandel
Der Grossist verkauft die angekauften Presseerzeugnisse an den Einzelhandel weiter, wobei sich das Vertragsverhältnis im wesentlichen nach den Liefer- und Zahlungsbe-dingungen der Grossisten richtet und auch dem Einzelhandel ein Remissionsrecht zugestanden wird. Hiermit werden die erforderlichen Vertriebs-Verwendungs- und Preisbindungen entsprechend der Vorgaben der Verleger auf den jeweiligen Einzelhändler übertragen. Vergütet werden die Grossisten durch die Großhandelsspanne, die mit den Verlagen und dem Einzelhandel turnusmäßig verhandelt wird.
Quelle: www.pressegrosso.de/bereiche/recht/grosso-vertriebssystem.html
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